Erbrecht

Die Abwicklung von Erbschaften unter Berücksichtigung des deutschen und/oder auch italienischen Rechts ist komplex.

Wir sind eine deutsch-italienische Kanzlei mit Sitz in Stuttgart und Modena, mit einem umfangreichen und erprobten Netzwerk mit Notaren, Steuerberatern und Anwälten / Avvocati im In- und Ausland, und beraten und vertreten Sie gerne in allen Fragen des italienischen und deutschen Erbrechts.

Unsere Leistungen:

  • Abwicklung und Vertretung in Erbverfahren und Erbauseinandersetzungen unter Berücksichtigung italienischen Rechts; ggf. auch vor Ort in Italien.
  • Testamente unter Berücksichtigung italienischen und deutschen Rechts

Erbfälle mit Italienbezug

Die Berücksichtigung italienischen Rechts kommt in den folgenden Fällen in Betracht:

  • Es wurde Vermögen, insbesondere Immobilien, in Italien vererbt.
  • Ein Testament wurde in Italien errichtet oder richtet sich nach italienischem Recht.
  • Der Erblasser hatte die italienische Staatsangehörigkeit oder sowohl die deutsche als auch italienische Staatsangehörigkeit.
  • Seit August 2015 auch dann, wenn der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Italien hatte.