Erbrecht
Die Abwicklung von Erbschaften unter Berücksichtigung des deutschen und/oder auch italienischen Rechts ist komplex.
Wir sind eine deutsch-italienische Kanzlei mit Sitz in Stuttgart und Modena, mit einem umfangreichen und erprobten Netzwerk mit Notaren, Steuerberatern und Anwälten / Avvocati im In- und Ausland, und beraten und vertreten Sie gerne in allen Fragen des italienischen und deutschen Erbrechts.
Unsere Leistungen:
- Abwicklung und Vertretung in Erbverfahren und Erbauseinandersetzungen unter Berücksichtigung italienischen Rechts; ggf. auch vor Ort in Italien.
- Testamente unter Berücksichtigung italienischen und deutschen Rechts
Erbfälle mit Italienbezug
Die Berücksichtigung italienischen Rechts kommt in den folgenden Fällen in Betracht:
- Es wurde Vermögen, insbesondere Immobilien, in Italien vererbt.
- Ein Testament wurde in Italien errichtet oder richtet sich nach italienischem Recht.
- Der Erblasser hatte die italienische Staatsangehörigkeit oder sowohl die deutsche als auch italienische Staatsangehörigkeit.
- Seit August 2015 auch dann, wenn der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Italien hatte.